Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden haben Geschädigte das Recht, einen Gutachter ihrer Wahl zu beauftragen, um den Schaden an ihrem Fahrzeug zu bewerten. Dieses Recht zur freien Gutachterwahl ist ein wichtiger Aspekt des Schadenersatzanspruchs und stellt sicher, dass die Interessen des Geschädigten gewahrt bleiben. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet den Gutachter der Versicherung des Schädigers zu akzeptieren.
Die freie Wahl des Gutachters ist entscheidend, da dieser die Höhe des Schadens ermittelt und somit die Grundlage für die Entschädigung durch die Versicherung bildet. Geschädigte sollten darauf achten, einen qualifizierten und unabhängigen Gutachter auszuwählen, der über die notwendige Expertise verfügt, um eine objektive und faire Bewertung vorzunehmen.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kosten für den Gutachter von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. In vielen Fällen wird die Versicherung auch die Beauftragung eines eigenen Gutachters in Betracht ziehen, jedoch sollte der Geschädigte darauf bestehen, dass er das Recht hat, einen freien Gutachter seiner Wahl zu beauftragen, um sicherzustellen, dass seine Interessen bestmöglich vertreten werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die freie Gutachterwahl ein zentrales Recht im Rahmen eines Kfz-Haftpflichtschadens ist, das den Geschädigten ermöglicht, eine faire und transparente Schadensbewertung zu erhalten.