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NUTZUNGSAUSFALL

Der Nutzungsausfall bei einem Haftpflichtschaden bezieht sich auf den Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs oder einer anderen Sache, die durch einen Schaden verursacht wurde. Wenn beispielsweise ein Auto aufgrund eines Unfalls, für den jemand anderes haftbar ist, nicht mehr fahrbereit ist, hat der Geschädigte entweder Anspruch auf einen Mietwagen oder eben auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Diese Entschädigung soll den finanziellen Nachteil ausgleichen, der entsteht, weil das Fahrzeug nicht genutzt werden kann. In einem freien Gutachten wird der Nutzungsausfall in Euro pro Tag von einem unabhängigen Sachverständigen ausgewiesen und kann somit bei der eintrittspflichtigen Versicherung geltend gemacht werden.

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