1. Unfallstelle sichern
Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Leiste erste Hilfe wenn nötig.
2. Notruf
Bei Unfällen mit Verletzten, wähle immer die 112. Unfälle auf der Autobahn können auch direkt über eine Notrufsäule gemeldet werden, damit ist die automatische Lokalisierung des Standortes gewährleistet.
3. Unfall dokumentieren
Am besten fertigen Sie ein Unfallprotokoll an, das von allen Unfallbeteiligten unterschrieben wird. Folgende Dinge sollten Sie in jedem Fall festhalten:
- Kennzeichen des Unfallgegners
- Namen und Adressen der beteiligten Fahrer. Tipp: Lassen Sie sich die Ausweispapiere zeigen
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheines vom Unfallgegner
- Ort und Zeit des Unfalles
- Namen und Adressen von Zeugen
- Eine gezeichnete Unfallskizze ist definitv von Vorteil
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle von verschiedenen Standpunkten aus.
Wichtig: Warten Sie ab bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Halten Sie sich mit Aussagen über die Schuldfrage zurück.
Bei der Unfall-Schuldfrage kommt es oft auf die genauen Umstände des Unfalls an. In Deutschland wird die Schuld in der Regel anhand der Straßenverkehrsordnung (StVO) und durch die Polizei oder die Versicherung geklärt. Meist ist die Schuld eindeutig, zum Beispiel bei Rotlichtverstößen, manchmal ist sie aber auch umstritten und erfordert eine genaue Untersuchung des Unfallhergangs.
Die Klärung erfolgt durch die Polizei am Unfallort. Die Beamten nehmen eine Unfallaufnahme vor, bei der sie den Unfallhergang dokumentieren, Zeugen befragen und eventuell Fotos vom Unfallort machen. Dabei prüfen sie, wer sich an die Verkehrsregeln gehalten hat und wer möglicherweise fahrlässig gehandelt hat.
Zusätzlich spielen auch die Aussagen der Beteiligten eine wichtige Rolle. Die Versicherungen sammeln ebenfalls Informationen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Manchmal sind auch Gutachten von Sachverständigen notwendig, um beispielsweise den genauen Ablauf oder die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu bestimmen.
Letztlich entscheidet die Versicherung oder im Streitfall ein Gericht, wer die Schuld trägt. Dabei wird alles anhand der Beweise, Zeugenaussagen, Fotos und Gutachten geprüft.
Sie sind nicht schuld am Unfall?
Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen. Bei einem unverschuldetetn Haftpflichtschaden muss die gegnerische Versicherung den Schaden und das Gutachten bezahlen.
Sind Sie am Unfall schuld, melden Sie sich bitte umgehend bei Ihrer Versicherung. Hier handelt es sich um einen Kaskoschaden.