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WERTMINDERUNG

Die Wertminderung bei einem Haftpflichtschaden bezieht sich auf den Verlust des Marktwerts eines beschädigten Gegenstands, selbst nachdem er repariert wurde. Dies kann beispielsweise bei Fahrzeugen der Fall sein, wenn sie nach einem Unfall repariert werden, aber dennoch einen geringeren Wert haben als vor dem Schaden.

Die Wertminderung wird im Haftpflichtschadensfall in aller Regel durch einen freien Gutachter seriös ermittelt. Er berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren, wie den Zustand des Fahrzeugs vor dem Schaden, die Art und den Umfang der Reparaturen sowie den aktuellen Wiederbeschaffungswert. Es ist wichtig, diese Wertminderung im Schadensfall zu dokumentieren, da sie oft Teil der Entschädigung ist, die der Geschädigte von der Haftpflichtversicherung des Verursachers verlangen kann.

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