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RESTWERT

Der Restwert bei Fahrzeugunfallschäden ist der Betrag, den ein beschädigtes Fahrzeug nach einem Unfall noch wert ist, bevor es repariert wird. Dieser Wert spielt eine entscheidende Rolle in der Schadenregulierung, insbesondere bei der Berechnung von Entschädigungen durch Versicherungen.

Ein realistischer Restwert ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Geschädigte eine faire Entschädigung erhält und die finanziellen Auswirkungen des Unfalls angemessen berücksichtigt werden. Die Ermittlung des Restwerts ist somit ein zentraler Aspekt in der Schadensbewertung und -regulierung nach einem Unfall.

Insbesondere im Haftpflichtschadenfall wird der Restwert in der Regel durch einen freien Gutachter am regionalen Markt ermittelt. Der Anspruchsteller ist im Haftpflichtfall berechtigt sein Fahrzeug an den im freien Gutachten aufgeführten und höchstbietenden Restwertaufkäufer, zum ausgewiesenen Wert zu verkaufen. Sollte die Versicherung, nach dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs, mit einem höheren Restwertangebot aufwarten, was deren Bestreben ist, kann dieses als gegenstandslos betrachtet werden. Sofern beim schriftlichen Eingang eines höheren Restwertes durch den Versicherer das Unfallfahrzeug noch im Besitz des Fahrzeughalters ist, ist Vorsicht geboten.

Generell ist festzuhalten, dass im Haftpflichtschadenfall der Restwert sinnvollerweise von einem freien Gutachter ermittelt wird.

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