Wenn der andere Fahrer den Unfall verursacht hat, übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Das bedeutet, dass für Sie als Geschädigter bzw. Geschädigte keine eigenen Kosten entstehnen. Damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können, sollten Sie als erstes einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen einschalten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung wird Ihnen in der Regel die Schadenabwicklung anbieten, dann übernimmt ein Gutachter der Versicherung die Begutachtung des Schadens. Diese Vorgehensweise gilt es jedoch gründlich zu überdenken, von frei und unabhängig kann dann sicherlich nicht mehr die Rede sein.
