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Wenn Sie nicht schuld an einem Unfall sind und Sie sich den Schaden auszahlen lassen wollen, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden, den Sie fiktiv abrechnen können. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen dann alle entstandenen Kosten bezahlen. Stellen Sie sicher, dass die gegnerische Versicherung durch Sie über den kompletten Schadenumfang informiert wird. Dies gewährleistet in jedem Fall ein freies und unabhängiges Unfallgutachten.
Aber keine Sorge, wenn Sie nicht schuld am Unfall sind ist das Gutachten für Sie zu 100% kostenlos, denn die gegnerische Versicherung muss das Gutachten und den Schaden bezahlen.
Eine fiktive Abrechnung im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden bedeutet, dass der oder die Geschädigte den Schaden nicht reparieren lässt und die Kosten für die Reparatur bei der Versicherung geltend macht und sich den Schaden auszahlen lässt. In diesem Fall wird der Schaden auf Basis eines Gutachtens, das die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten detailliert aufschlüsselt, ermittelt ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird.
Der Geschädigte muss dabei nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten realistisch und angemessen sind. Ohne ein freies und unabhängiges Gutachten, das im Haftpflichtfall für den Geschädigten kostenlos ist, ist dieser Nachweis nahezu unmöglich. Die Versicherung des Schädigers ist dann verpflichtet, diese fiktiven Kosten zu übernehmen.
Die fiktive Abrechnung kann für den Geschädigten eine praktische Lösung sein, da sie oft schneller und unkomplizierter ist als die Durchführung einer tatsächlichen Reparatur. Zudem ermöglicht sie es, den finanziellen Verlust zu kompensieren, ohne dass das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht werden muss.