Eine fiktive Abrechnung im Zusammenhang mit einem Kfz-Haftpflichtschaden bedeutet, dass der Geschädigte den Schaden nicht tatsächlich reparieren lässt, sondern die Kosten für die Reparatur nur theoretisch berechnet und von der Versicherung geltend macht. In diesem Fall wird der Schaden auf Basis eines Gutachtens, das die Höhe der erforderlichen Reparaturkosten detailliert aufschlüsselt, ermittelt, ohne dass die Reparatur tatsächlich durchgeführt wird.
Der Geschädigte muss dabei nachweisen, dass die geltend gemachten Kosten realistisch und angemessen sind. Ohne ein freies und unabhängiges Gutachten, das im Haftpflichtfall für den Geschädigten kostenlos ist, ist dieser Nachweis nahezu unmöglich. Die Versicherung des Schädigers ist dann verpflichtet, diese fiktiven Kosten zu übernehmen.
Die fiktive Abrechnung kann für den Geschädigten eine praktische Lösung darstellen, da sie oft schneller und unkomplizierter ist als die Durchführung einer tatsächlichen Reparatur. Zudem ermöglicht sie es, den finanziellen Verlust zu kompensieren, ohne dass das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht werden muss.