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UNFALL SCHULDFRAGE

Bei einer Unfall-Schuldfrage kommt es oft auf die genauen Umstände des Unfalls an. In Deutschland wird die Schuld in der Regel anhand der Straßenverkehrsordnung (StVO), durch die Polizei oder die Versicherungen geklärt. Manchmal ist die Schuld eindeutig, zum Beispiel bei Rotlichtverstößen, manchmal ist sie aber auch umstritten und erfordert eine genaue Untersuchung des Unfallhergangs.

Die Klärung erfolgt durch die Polizei am Unfallort. Die Beamten nehmen eine Unfallaufnahme vor, bei der sie den Unfallhergang dokumentieren, Zeugen befragen und eventuell Fotos vom Unfallort machen. Dabei prüfen sie, wer sich an die Verkehrsregeln gehalten hat und wer möglicherweise fahrlässig gehandelt hat.

Zusätzlich spielen auch die Aussagen der Beteiligten eine wichtige Rolle. Die Versicherungen sammeln ebenfalls Informationen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Manchmal sind auch Gutachten von Sachverständigen notwendig, um beispielsweise den genauen Ablauf oder die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu bestimmen.

Letztlich entscheidet die Versicherung oder im Streitfall ein Gericht, wer die Schuld trägt. Dabei wird alles anhand der Beweise, Zeugenaussagen, Fotos und Gutachten geprüft.

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Nutzen Sie Ihr Recht auf einen freien und unabhängigen KFZ-Sachverständigen, denn die gegnerische Versicherung muss den Schaden und das Gutachten bezahlen.

Sind Sie am Unfall schuld, müssen Sie sich bei Ihrer Versicherung melden, hier handelt es sich um einen Kaskoschaden.

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