Beim Wiederbeschaffungswert handelt es sich um den Betrag, der aufgewendet werden muss, um auf dem regionalen, seriösen Gebrauchtwagenmarkt ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Dieses soll also im gleichen Zustand wie das verunfallte, alte Auto sein und über vergleichbare Ausstattungsmerkmale verfügen. Der Wiederbeschaffungswert orientiert sich zudem an den aktuellen Marktpreisen für ähnliche Fahrzeuge und wird in der Regel von Sachverständigen festgelegt. Im Haftpflichtschadenfall sollte zur Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes ein freier Gutachter hinzugezogen werden.
