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TOTALSCHADEN

Es gibt zwei Arten von Totalschäden:

  1. Echter Totalschaden

Ein echter Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr repariert werden kann. Dies kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden, wie etwa einen schweren Unfall, bei dem die Struktur des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt wurde oder durch Schäden an sicherheitsrelevanten Bauteilen, die eine Wiederherstellung unmöglich machen. In solchen Fällen ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher und kann nicht mehr betrieben werden.

Ein echter Totalschaden wird oft auch dann festgestellt, wenn die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. Bei einem echten Totalschaden ist jedoch die Reparatur nicht nur unwirtschaftlich, sondern schlichtweg nicht mehr möglich.

  1. Unechter Totalschaden

Ein unechter Totalschaden liegt vor, wenn ein Fahrzeug zwar erheblich beschädigt ist, jedoch die Möglichkeit besteht, es zu reparieren. Der entscheidende Faktor ist, dass die Reparaturkosten den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht übersteigen. In solchen Fällen kann das Fahrzeug theoretisch wieder in einen verkehrssicheren Zustand versetzt werden, auch wenn die Kosten für die Instandsetzung hoch sind. Der unechte Totalschaden wird häufig dann festgestellt, wenn die Reparaturkosten in einem vertretbaren Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. In der Regel wird ein Fahrzeug als unechter Totalschaden betrachtet, wenn die Reparaturkosten unterhalb einer bestimmten Schwelle liegen, die oft bei etwa 70 bis 80 Prozent des Wiederbeschaffungswerts angesiedelt sind. Es ist jedoch festzustellen, dass Reparaturen bis zum Wiederbeschaffungswert jederzeit möglich sind.

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