Du betrachtest gerade UNFALLHILFE

UNFALLHILFE

Was muss bei der Unfallabwicklung alles berücksichtigt werden? Nach einen Unfall gibt es einiges zu regeln, dabei ist entscheidend wer Schuld am Unfall hat. 

Eigentlich ist es ganz einfach!

Sie haben einen Unfall und sind schuld?

Es handelt sich um einen Kaskoschaden! Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer Versicherung auf. Die Vorgehensweise bei der Abwicklung bestimmt Ihre Kaskoversicherung.

Sie haben einen Unfall und sind nicht schuld?

Dann handelt es sich um einen Haftpflichtschaden und die gegnerische Versicherung muss bezahlen. Jetzt ist der beste und einfachste Weg einen freien und unabhängigen Gutachter zu beauftragen. Er erstellt täglich Gutachten und kennt sich bestens mit der Schadenabwicklung aus. Der Schaden wird kalkuliert und das Gutachten erstellt. In der Regel wird das fertige Gutachten mit allen Ihnen zustehenden Positionen bei der gegnerischen Versicherung eingereicht. Eventuell kann ein Rechtsanwalt von Vorteil sein, dem das Gutachten direkt vom Gutachter zugeschickt wird. Das alles funktioniert sehr schnell und mit nur einem Anruf. Bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung das Gutachten und die eventuellen Rechtsanwaltskosten bezahlen. Danach können Sie entscheiden ob Ihr Fahrzeug repariert wird oder ob Sie sich den Schaden auszahlen lassen wollen (fiktive Abrechnung). Diese Vorgehensweis ist die beste und einfachste Unfallhilfe und ist meist mit einem Telefonat und einem Besichtigungstermin bei Ihnen zuhause oder in einem Büro erledigt.

Schreibe einen Kommentar