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130%-REGELUNG / OPFERGRENZENREGELUNG

Die Abrechnung im Rahmen der so genannten 130%-Grenze gehört zu den Besonderheiten des deutschen Schadensersatzrechtes. Übersteigen im Haftpflichtfall die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instand setzen lassen, soweit er das Fahrzeug noch mindestens 6 Monate weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird. Die sach- und fachgerechte Reparatur orientiert sich bei der 130%-Regelung am freien Gutachten, welches hier unabdingbar ist.

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